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Magistrat der Stadt Dreieich
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St.Nr. 035 226 06152 USt.ID.-Nr. DE 1135 253 22
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Redaktionell verantwortlich
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Kinder-, Jugend- und Quartiersförderung
Technische Realisierung
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Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit der Stadt Dreieich Die elektronische Kommunikation mit der Stadt Dreieich richtet sich für den Bereich der Verwaltungsverfahren nach § 3 a Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Stadt Dreieich hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation teilweise eröffnet. Bitte berücksichtigen Sie bei der E-Mail-Kommunikation folgenden grundsätzlichen Hinweis: Beim Versenden von unverschlüsselten E-Mails besteht generell die Gefahr, dass sie auf dem Transportweg zur gewünschten Person von Unbefugten gelesen, verändert oder gelöscht werden können. Für vertrauliche Daten, die nicht über eine sichere Verbindung übermittelt werden können, empfiehlt sich weiterhin der Briefversand. Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation nebst signierten E-Mails ist derzeit mit der Stadt Dreieich nicht möglich. Städtische E-Mail-Adressen für den einfachen formlosen Schriftverkehr E-Mails im Rahmen des einfachen formlosen Schriftverkehr, in denen die Schriftform und somit auch die Unterschrift nicht erforderlich ist, können Sie an die E-Mail-Adresse stadtdreieichde richten. Möchten Sie Dateianhänge versenden, sprechen Sie die Dateiformate bitte vorher mit Ihrem Mailadressaten ab. Mailanhänge mit einer Größe bis zu 8 MB werden von der Stadtverwaltung Dreieich problemlos akzeptiert. Die Stadt Dreieich ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, eingehende E-Mails grundsätzlich wie normale Briefpost zu behandeln. Sie können also durch die Kommunikation per E-Mail keine wesentlich beschleunigte Erledigung Ihres Anliegens erwarten. Die Beschleunigung durch den Wegfall von Postlaufzeiten bleibt Ihnen allerdings erhalten.
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